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BGH, 22.06.1959 - III ZR 52/58 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 30, 226
- NJW 1959, 1732
- MDR 1959, 733
Wird zitiert von ... (43) Neu Zitiert selbst (6)
- RG, 15.03.1932 - VII B 1/32
Muß ein nicht verkündeter Beschluß, durch welchen einer Partei das Armenrecht für …
Auszug aus BGH, 22.06.1959 - III ZR 52/58
Dabei hätte er sich bei gewissenhafter Prüfung nicht mehr auf die ältere Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 135, 303; 147, 154; JW 1936, 813 und HRR 1931 Nr. 870) verlassen dürfen, wonach es zur Ingangsetzung der Frist des § 234 ZPO in Fällen der vorliegenden Art der förmlichen Zustellung an die arme Partei oder ihres Prozeßbevollmächtigten bedurfte.Geändert hat sich die reichsgerichtliche Rechtsprechung nur in folgender Hinsicht: Früher (RGZ 135, 303; 147, 154) wurde für die Inlaufsetzung der Frist für die Einreichung des Wiedereinsetzungsantrages eine förmliche Zustellung des das Armenrecht bewilligenden Beschlusses (an die Partei selbst oder an den Prozeßbevollmächtigten, falls ein solcher bereits bestellt war) verlangt.
- RG, 07.03.1935 - IV B 19/35
Genügt zur Zustellung des Beschlusses, durch den das Armenrecht für die Berufung …
Auszug aus BGH, 22.06.1959 - III ZR 52/58
Dabei hätte er sich bei gewissenhafter Prüfung nicht mehr auf die ältere Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 135, 303; 147, 154; JW 1936, 813 und HRR 1931 Nr. 870) verlassen dürfen, wonach es zur Ingangsetzung der Frist des § 234 ZPO in Fällen der vorliegenden Art der förmlichen Zustellung an die arme Partei oder ihres Prozeßbevollmächtigten bedurfte.Geändert hat sich die reichsgerichtliche Rechtsprechung nur in folgender Hinsicht: Früher (RGZ 135, 303; 147, 154) wurde für die Inlaufsetzung der Frist für die Einreichung des Wiedereinsetzungsantrages eine förmliche Zustellung des das Armenrecht bewilligenden Beschlusses (an die Partei selbst oder an den Prozeßbevollmächtigten, falls ein solcher bereits bestellt war) verlangt.
- BGH, 14.02.1952 - IV ZR 137/51
Beischreibungsvermerk im Geburtsregister
Auszug aus BGH, 22.06.1959 - III ZR 52/58
Gegenüber dieser vom Reichsgericht bereits in RGZ 94, 342; 135, 303; 147, 154, 156; JW 1932, 2144 3 ; 1936, 813 26 und 2799 12 ; HRR 1931 Nr. 870 vertretenen Auffassung hat auch die spätere Rechtsprechung keinen anderen Standpunkt eingenommen (vgl. BGHZ 2, 228; 5, 157, 160; LM § 234 ZPO Nr. 1 und 17, § 233 ZPO Nr. 29).Seit der Entscheidung des Reichsgerichts in RGZ 157, 168 wird hingegen angenommen, daß nicht die Entscheidung über die Armenrechtsbewilligung als solche die Wiedereinsetzungsfrist in Lauf setzt, daß vielmehr durch die Armenrechtsbewilligung das bisher in der Armut der Partei begründete Hindernis zur Einlegung des Rechtsmittels tatsächlich wegfällt und dementsprechend mit der eine förmliche Zustellung des Beschlusses nicht voraussetzenden Wirksamkeit des Armenrechtsbewilligungsbeschlusses, d.h. mit der formlosen Mitteilung der Armenrechtsbewilligung an die arme Partei oder ihren Vertreter die Frist für den Wiedereinsetzungsantrag zu laufen beginnt (vgl. OGHZ 3, 262; BGHZ 5, 157, 160; LM § 234 ZPO Nr. 1 und 17).
- RG, 10.03.1938 - IV 254/37
1. Kann ein Urteil wirksam demjenigen zugestellt werden, der …
Auszug aus BGH, 22.06.1959 - III ZR 52/58
Seit der Entscheidung des Reichsgerichts in RGZ 157, 168 wird hingegen angenommen, daß nicht die Entscheidung über die Armenrechtsbewilligung als solche die Wiedereinsetzungsfrist in Lauf setzt, daß vielmehr durch die Armenrechtsbewilligung das bisher in der Armut der Partei begründete Hindernis zur Einlegung des Rechtsmittels tatsächlich wegfällt und dementsprechend mit der eine förmliche Zustellung des Beschlusses nicht voraussetzenden Wirksamkeit des Armenrechtsbewilligungsbeschlusses, d.h. mit der formlosen Mitteilung der Armenrechtsbewilligung an die arme Partei oder ihren Vertreter die Frist für den Wiedereinsetzungsantrag zu laufen beginnt (vgl. OGHZ 3, 262; BGHZ 5, 157, 160; LM § 234 ZPO Nr. 1 und 17).Er mußte bei pflichtgemäßer Prüfung und unter Heranziehung einschlägiger Erläuterungsbücher auf die Entscheidung des Reichsgerichts in RGZ 157, 168 stoßen, die u.a. im Kommentar von Baumbach zumindest von der 17. Auflage (1943) ab in Anm. 3 B zu § 234 ZPO angegeben war.
- RG, 26.11.1926 - III 536/25
Pflichten des Armenanwalts
Auszug aus BGH, 22.06.1959 - III ZR 52/58
Es bleibt jedoch zu prüfen, ob dem Beklagten zum Verschulden angerechnet werden kann, daß der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unter gleichzeitiger Nachholung der Berufungseinlegung nicht bis zum 16. April 1951 gestellt worden ist: Ein Mandats- und Vollmachtsverhältnis zwischen den jetzigen Prozeßparteien entstand zwar erst mit der Auftrags- und Vollmachtserteilung am 16. April 1951, jedoch entstanden für den Beklagten bereits mit der Beiordnung als Armenanwalt Rechts pflichten zur Fürsorge für den - damaligen und jetzigen - Kläger (RGZ 115, 60; Stein-Jonas-Schönke Anm. V 2 zu § 115 ZPO). - RG, 18.02.1919 - VII 351/18
Zeitpunkt der Stellung eines Armenanwalts als Vertreter der armen Partei
Auszug aus BGH, 22.06.1959 - III ZR 52/58
Gegenüber dieser vom Reichsgericht bereits in RGZ 94, 342; 135, 303; 147, 154, 156; JW 1932, 2144 3 ; 1936, 813 26 und 2799 12 ; HRR 1931 Nr. 870 vertretenen Auffassung hat auch die spätere Rechtsprechung keinen anderen Standpunkt eingenommen (vgl. BGHZ 2, 228; 5, 157, 160; LM § 234 ZPO Nr. 1 und 17, § 233 ZPO Nr. 29).
- BGH, 16.07.2007 - II ZR 3/04
"TRIHOTEL" - Existenzvernichtender Eingriff: Änderung des Haftungskonzepts
i) Hinsichtlich der Darlegungs- und Beweislast gilt im Rahmen von § 826 BGB grundsätzlich, dass die Gesellschaft als Gläubigerin die Darlegungs- und Beweislast für alle objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale des Delikts trägt (st.Rspr.: vgl. nur BGHZ 30, 226; 160, 134, 145;… h.M.: vgl. nur Zöller/Greger, ZPO 26. Aufl. vor § 284 Rdn. 20 m.w.Nachw.), mithin insbesondere in diesem Rahmen auch den vollen Kausalitätsnachweis zu erbringen hat. - OLG Saarbrücken, 23.11.2017 - 4 U 26/15
Schadensersatzklage eines nach Wiederaufnahme des Strafverfahrens …
Dies beruht auf der Erwägung, dass es sich um Vorschriften des materiellen Rechts handelt und der Mandant nicht allein deshalb schlechter gestellt sein darf, weil der hypothetische Sieg im Vorprozess nunmehr eine notwendige Voraussetzung für die Bejahung eines Schadens darstellt, den grundsätzlich der Kläger nachzuweisen hat (vgl. BGHZ 30, 226, 232; BGH VersR 1976, 468, 469; NJW 1988, 3013, 3015; WM 1996, 1830). - BGH, 13.06.1996 - IX ZR 233/95
Prüfungsmaßstab im Regreßprozeß bei Führung des Ausgangsverfahrens nach dem …
Dies beruht auf der Erwägung, daß es sich um Vorschriften des materiellen Rechts handelt und der Mandant nicht allein deshalb schlechter gestellt sein darf, weil der hypothetische Sieg im Vorprozeß nunmehr eine notwendige Voraussetzung für die Bejahung eines Schadens darstellt, den grundsätzlich der Kläger nachzuweisen hat (BGHZ 30, 226, 232;… BGH, Urt. v. 9. Dezember 1975 - VI ZR 175/73, VersR 1976, 468, 469; v. 24. März 1988 - IX ZR 114/87, NJW 1988, 3013, 3015).
- BGH, 03.02.2015 - X ZR 76/13
Stabilisierung der Wasserqualität - Beurteilung der Widerruflichkeit eines …
Es obliegt daher entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts im Haftungsprozess dem Beklagten, die mangelnde Ausführbarkeit der patentierten Lehre darzutun und zu beweisen, da er sich auf diesen ihm günstigen Umstand beruft (BGH, Urteil vom 22. Juni 1959 - III ZR 52/58, BGHZ 30, 226, 232; Urteil vom 14. November 1978 - VI ZR 112/77, BGHZ 72, 328, 330; Urteil vom 6. Mai 2004 - IX ZR 211/00, NJW-RR 2004, 1649). - BGH, 18.12.2018 - II ZB 21/16
Zur Frage, ob die Frist zur Beschlussergänzung hinsichtlich der Kosten des …
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass ein Beschluss über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Rechtsmittelverfahren auch dann nicht der förmlichen Zustellung bedarf, wenn mit seiner Bekanntgabe die Wiedereinsetzungsfrist gemäß § 234 ZPO hinsichtlich der Einlegung des Rechtsmittels beginnt (BGH, Urteil vom 22. Juni 1959 - III ZR 52/58, BGHZ 30, 226, 229; Beschluss vom 5. November 1984 - II ZB 3/84, VersR 1985, 68, 69, jew. mwN; anders noch RGZ 147, 154, 156 f.). - BGH, 07.01.2008 - II ZR 314/05
Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung bei planmäßigem Entzug von GmbH-Vermögen
Hinsichtlich der Darlegungs- und Beweislast hat das Berufungsgericht - sofern es darauf ankommen sollte - zu beachten, dass diese im Rahmen deliktischer Ansprüche nach § 826 BGB - auch solchen der speziellen Fallgruppe der Existenzvernichtungshaftung - die Gesellschaft als Gläubigerin (bzw. an ihrer Stelle der Kläger als Konkursverwalter) für alle objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale des Delikts trägt (vgl. nur BGHZ 30, 226; BGHZ 160, 134, 145;… Sen.Urt. v. 16. Juli 2007 aaO S. 1558 Tz. 41 - "Trihotel"). - BGH, 22.09.2020 - II ZB 25/20
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Fristen zur …
Nach ständiger Rechtsprechung bedarf der Beschluss über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe dabei keiner förmlichen Zustellung; ausreichend ist vielmehr eine formlose Mitteilung (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juni 1959 - III ZR 52/58, BGHZ 30, 226, 229;… Beschluss vom 21. März 2006 - VI ZB 31/05, VersR 2006, 1141 Rn. 9 mwN). - OLG München, 21.09.2016 - 15 U 979/15
Abrechnungsbetrug Ostheopathie: vom Gefängnis verschont aber Approbation verloren …
Dies beruht auf der Erwägung, dass es sich um Vorschriften des materiellen Rechts handelt und der Mandant nicht allein deshalb schlechter gestellt sein darf, weil der hypothetische Sieg im Vorprozess nunmehr eine notwendige Voraussetzung für die Bejahung eines Schadens darstellt, den grundsätzlich der Kläger nachzuweisen hat (BGHZ 30, 226, 232;… BGH, Urt. v. 9. Dezember 1975 - VI ZR 175/73, VersR 1976, 468, 469; v. 24. März 1988 - IX ZR 114/87, NJW 1988, 3013, 3015). - BGH, 03.05.2007 - IX ZR 189/02
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren
Deshalb sind neuer Sachvortrag und neue Beweismittel zu berücksichtigen (BGHZ 30, 226, 232; 133, 110, 115;… Fischer, aaO Rn. 1073 ff), es sei denn, diese Erkenntnis hätte im Vorprozess unter keinen Umständen gewonnen werden können (vgl. BGHZ 163, 223, 229 ff). - OLG Saarbrücken, 06.10.2005 - 8 UH 323/05
Datenschutz: Übermittlung von Daten an die Schufa; hier: Mahnbescheid
Dieses entfällt erst, wenn sie oder ein von ihr Bevollmächtigter von der Bewilligung Kenntnis erlangt, so dass auch erst dann die Wiedereinsetzungsfrist zu laufen beginnt (BGH FamRZ 2001, 1606; FamRZ 2001, 1143 - 1145; BGHZ 30, 226, 228 f.). - BGH, 23.09.2014 - II ZB 14/13
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fristversäumnis wegen Mittellosigkeit; …
- BGH, 14.11.1978 - VI ZR 112/77
Beweismittel im Anwaltshaftungsprozeß
- BGH, 21.03.2006 - VI ZB 31/05
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist wegen …
- BGH, 25.05.1994 - XII ZB 75/94
Beginn der Frist zur Anbringung des Wiedereinsetzungsantrages nach Bewilligung …
- BGH, 22.11.2000 - XII ZB 28/00
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist; Beginn …
- LSG Sachsen, 15.07.2015 - L 3 AL 83/15
Aufhebung der Beiordnung eines Rechtsanwalts; neuer Rechtszug; …
- BGH, 14.12.1965 - VI ZR 182/65
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsfrist - …
- BFH, 30.03.2011 - X B 12/10
Prozessvollmacht bei Beiordnung - Anscheinsvollmacht im Rahmen einer …
- BGH, 25.06.1968 - VI ZR 149/67
Fristversäumung im Unterhaltsprozess - Versäumung der Frist durch den Amtsvormund …
- BGH, 20.10.2005 - IX ZR 73/05
Darlegungs- und Beweislast im Anwaltshaftungsprozess
- BGH, 17.01.2001 - XII ZB 124/00
Wahrung der Frist für Wiedereinsetzung bei Zustellung der PKH-Entscheidung an den …
- BGH, 20.11.1984 - IX ZR 9/84
Versäumen verjährungsunterbrechender Maßnahmen durch den Anwalt - Kostenlast des …
- BGH, 12.12.2001 - XII ZB 219/01
Zustellung der PKH-Bewilligung an den als zweitinstanzlichen …
- BGH, 01.03.1973 - III ZR 188/71
Gerichtsreferendar als Armenvertreter
- BGH, 22.11.1983 - VI ZR 36/82
Anspruch auf Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall - Positive …
- BGH, 04.12.1987 - V ZR 206/86
Ausschluß des gesetzlichen Rücktrittsrechts nach § 454 BGB
- OLG Koblenz, 10.09.2020 - 9 WF 509/20
Richterablehnung: Beachtlichkeit der Rechtsanwaltsbeiordnung für die Wirksamkeit …
- BGH, 20.03.1991 - IV ZR 230/90
Berufung - Prozeßkostenhilfegesuch - Berufungsbegründung - Prozeßbevollmächtigter …
- OLG Dresden, 15.06.1998 - 2 U 325/98
Schadenersatzanspruch gegen Rechtsanwalt; Unterlassene Berufungseinlegung; …
- BGH, 05.11.1984 - II ZB 3/84
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Vesäumnis der …
- OLG München, 12.11.2014 - 10 U 3222/14
Schadensersatzanspruch, Berufungsbegründungsfrist, Fristversäumung, …
- BGH, 22.01.1986 - IVb ZB 122/85
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der Berufungsfrist - …
- OLG Koblenz, 23.01.2003 - 5 U 1111/02
Geltendmachung eines Anspruchs auf Schadensersatz durch eine GbR unter Abtretung …
- OLG Düsseldorf, 07.06.1984 - 8 U 97/83
Schadensersatzpflicht eines Rechtsanwalts aufgrund mangelnden Hinweises über den …
- BGH, 11.01.1972 - IX ZR 149/71
Rechtsmittel
- BGH, 13.07.1965 - III ZB 12/65
Voraussetzungen für eine Bewilligung des Armenrechts - Wiedereinsetzung in den …
- LAG Baden-Württemberg, 15.08.1989 - 1 Ta 41/89
Materiell-rechtliches Auftragsverhältnis zwischen begünstigter Partei und dem …
- BGH, 30.10.1961 - VII ZR 138/60
- KG, 04.09.1984 - 1 WF 152/84
Vergütungsanspruch; Anspruch; Vergütung; Rechtsanwalt; Landeskasse; Prozeßgebühr; …
- BGH, 11.11.1966 - IV ZB 338/66
Rechtsmittel
- BGH, 29.04.1981 - IVb ZB 723/80
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
- BGH, 24.11.1966 - II ZR 71/66
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Einspruchsfrist
- OLG München, 01.02.1983 - 11 WF 532/83